Allgemeine Geschäftsbedingungen der DOKUMENTA AG

1. Geltung

Die Bestimmungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der DOKUMENTA AG zu Dritten. Sie gelten auch für alle hiermit in Zusammenhang stehenden Bestellungen, Auskünfte, Beratungen, technischen und organisatorischen Dienstleistungen und für die Beseitigung von Störungen.

2. Zustandekommen des Vertrages

DOKUMENTA schließt Verträge ausschließlich auf der Basis dieser Allgemeinen Bedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Vertragspartners der DOKUMENTA AG sind unwirksam.
Verträge kommen durch Unterschrift beider Vertragspartner unter dem Vertrag, durch mündlichen oder schriftlichen (eMail, Fax) Auftrag des Vertragspartners und Auftragsbestätigung von DOKUMENTA oder durch die Inanspruchnahme der Leistungen der DOKUMENTA auf Basis dieser Allgemeinen Bedingungen zustande.

3. Gegenstand

Die von DOKUMENTA für den Kunden zu erbringenden Dienstleistungen bestehen im wesentlichen aus den Bereichen

  • Consulting
  • Outsourcing / Facilities Management
  • RZ-Leistungen
  • Internet- und Kommunikationsservices
  • Softwareentwicklung
  • Technische Dienstleistungen
  • Hard- und Softwareverkauf

sowie alle weiteren, in den Leistungsverzeichnissen aufgeführten Leistungen.
Die Kommunikationsdienstleistungen bestehen im wesentlichen aus der Zurverfügungstellung von Nachrichtenübermittlungssystemen, die zum Teil über eigene und zum Teil über fremde technische Einrichtungen sowie zum Teil über eigene und zum Teil über fremde Leitungen laufen.

4. Leistungen

4.1. Grundlage der zu erbringenden Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen der DOKUMENTA, sowie die gesondert vereinbarten Leistungen bzw. die jeweils neuesten Ausgaben der Benutzeranweisungen. In der Regel erbringt DOKUMENTA Dienstleistungen, soweit nicht anders vereinbart.

4.2. DOKUMENTA stellt dem Kunden die für die vereinbarten Leistungen erforderlichen Übermittlungssysteme, RZ-Infrastruktur, Hard- und Softwaresysteme zur Verfügung und sorgt im Rahmen der technischen und rechtlichen Möglichkeiten für einen reibungslosen Betrieb und eine reibungslose Nachrichtenübermittlung. Dabei ist DOKUMENTA berechtigt zur Erfüllung dieser Leistungsverpflichtung Dritte einzuschalten.

4.3. DOKUMENTA wendet alle erforderliche Sorgfalt auf, um den Verlust, die Änderung und/oder die Offenlegung von Informationen oder Daten aus Dateien oder Mitteilungen der Kunden zu vermeiden. DOKUMENTA beachtet ferner die strafrechtlichen Vorschriften sowie die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Fernmeldegeheimnisses.
Sämtliche Mitarbeiter von DOKUMENTA sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Jede Offenlegung von Informationen und Daten des Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden. Lediglich im Ausnahmefall darf DOKUMENTA Dateien und Mitteilungen einsehen und gegebenenfalls ändern, soweit dies für den reibungslosen Betrieb der Dienstleistungen notwendig ist. Ausnahmen gelten auch, sofern und soweit gesetzliche Verpflichtungen bestehen.

4.4 DOKUMENTA ist berechtigt, die eigenen Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen daran vorzunehmen, soweit und sofern dies zur Durchführung des reibungslosen Betriebs erforderlich oder sinnvoll ist.

5. Verpflichtungen des Kunden

5.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle Dienstleistungen nur im Rahmen der für ihn bestimmten Benutzeridentifikationen und entsprechend der diesbezüglichen Dokumentation sowie zusätzlicher schriftlicher und elektronischer Information zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt, die Nutzung der Dienstleistungen Dritten zur Verfügung zu stellen, bleibt in diesem Fall jedoch gegenüber DOKUMENTA zur Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen allein verantwortlich.

5.2 In den alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden fallen
– die Auswahl von sekundären Kennwörtern, sowie der Schutz und die Benutzung von Zugriffscodes;
– Aufzeichnung von Informationen, Daten und anderem Material, soweit dies zur Rekonstruktion von verlorengegangenen oder zur Korrektur von falschen Daten oder Mitteilungen erforderlich ist;
– Beschaffung von Zugangsleitungen, Modems, Faxgeräten, Schnittstellen, Terminals oder Datenverarbeitungsgeräten, die mit den Kommunikationsleistungen kompatibel sind;
– Ausreichende Einweisung und Information aller Teilnehmer über die Speicher-, Abruf- und Sendefunktion der
Kommunikationsdienstleistungen.

5.3 Der Kunde übernimmt die alleinige Verantwortung für seine stets erforderliche Datensicherung.

5.4 DOKUMENTA hat hinsichtlich der übertragenen Inhalte keine Prüfungsmöglichkeit. Der Kunde ist für die Zulässigkeit der von ihm übermittelten und empfangenen Inhalte ausschließlich selbst verantwortlich. Er stellt sicher, dass die Kommunikationsdienstleistungen nur für rechtlich zulässige Zwecke genutzt werden. Die Übertragung von Mitteilungen oder Informationen, welche die Rechte Dritter oder gesetzliche Regelungen verletzen, ist unzulässig. Der Kunde stellt DOKUMENTA hiermit von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflichten resultieren.

5.5 Der Kunde stellt die Einhaltung der anerkannten Grundsätze der Datensicherheit eigenverantwortlich sicher.

5.6 Der Kunde erteilt DOKUMENTA die Erlaubnis in Werbeveröffentlichungen den Namen des Kunden als Benutzer anzugeben.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, für die Inanspruchnahme der vereinbarten Dienstleistungen die vereinbarten Preise zu entrichten. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Verpflichtung des Kunden bezieht sich auch auf die unbefugte Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch Verwendung der dem Kunden zugewiesenen Benutzeridentifikationen. Für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Sonderpreisvereinbarung sind, gelten die jeweils neuesten Preislisten von DOKUMENTA.

6.2 DOKUMENTA kann monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand abgerechnet, dokumentiert DOKUMENTA die Art und Dauer der Tätigkeit und übermittelt die Dokumentation mit der Rechnung.
Rechnungen von DOKUMENTA sind sofort nach Erhalt ohne jeglichen Abzug zur Zahlung fällig. Die vereinbarte Zahlungsfrist beträgt 10 Tage nach Rechnungsdatum. Danach kommt der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug stehen DOKUMENTA die gesetzlichen Verzugszinsen zu. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Verzugsschäden bleibt DOKUMENTA unbenommen.

6.3 Der Kunde hat DOKUMENTA sämtliche Auslagen zu ersetzen, die er durch die Nutzung der DOKUMENTA Dienstleistungen verursacht, beispielsweise Telefaxgebühren, Telefon, Porti, Datenübertragungskosten, Kosten von Vermittlungseinrichtungen außerhalb von DOKUMENTA. Er hat DOKUMENTA darüber hinaus von allen Verpflichtungen aus der Nutzung der Systeme Dritten gegenüber freizuhalten.

6.4 Einwendungen gegen Rechnungen sind gegenüber DOKUMENTA schriftlich zu erheben. Rechnungen der DOKUMENTA gelten als genehmigt, wenn nicht binnen sechs Wochen nach Zugang Einwendungen erhoben werden.

6.5 DOKUMENTA ist berechtigt, auch nach Vertragsabschluß, für die Erbringung der Leistungen eine angemessene Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu den Kosten für 3 Monate, bei Neuabschluss in Höhe von den zu erwartenden Kosten für 3 Monate, zu verlangen. Nach Wahl der DOKUMENTA ist die Sicherheit in bar oder als Bankbürgschaft zu leisten.

6.6 Bei Verträgen, die eine längere Laufzeit als 4 Monate haben, ist DOKUMENTA berechtigt, die Bedingungen und Preise in der Weise zu ändern, dass diese veränderten Kosten und veränderten Marktbedingungen angepasst werden können. Jede Änderung ist dem Kunden von DOKUMENTA mit einer Frist von mindestens 30 Tagen anzukündigen. Ist der Kunde mit einer Preiserhöhung nicht einverstanden, so steht ihm das Recht zu, den gesamten Vertrag innerhalb der Ankündigungsfrist mit Wirkung zum Preiserhöhungsdatum zu kündigen. Der Änderung von sonstigen Bedingungen kann binnen 30 Tagen widersprochen werden. Widerspricht der Kunde nicht, so wird das Vertragsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fortgeführt.

6.7 Gegen Forderungen der DOKUMENTA darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist auf dieses Vertragsverhältnis beschränkt.

6.8 DOKUMENTA behält sich das Eigentum an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor. Die Einräumung von Rechten an Leistungen erfolgt erst mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 Der Kunde weiß, dass es eine störungsfreie elektronische Kommunikation nicht gibt. DOKUMENTA übernimmt keine Gewähr für die störungs-, unterbrechungs- und fehlerfreie Nachrichtenübermittlung. Zwar hat DOKUMENTA in geschäftsüblichem Umfange Vorsorge gegen eine Vielzahl von Störungen getroffen; gleichwohl muss DOKUMENTA für Fälle höherer Gewalt eine Haftung ausschließen. DOKUMENTA übernimmt keinerlei Verantwortung und/oder Haftung für die bei der Nutzung der Leistungen von DOKUMENTA übermittelten Inhalte. DOKUMENTA übernimmt auch keine Gewähr für die Eignung des Kommunikationsdienstleistungssystem für die vom Kunden verfolgten Zwecke. DOKUMENTA übernimmt schließlich keine Gewähr für die verbundenen Zusatzeinrichtungen, sowie dafür, dass diese (z.B. Datenbanken) ihre Leistung ordnungsgemäß erbringen, es sei denn, die Parteien haben eine ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung darüber getroffen.

7.2 Entsprechen die Dienstleistungen nicht der Beschreibung in der Dokumentation oder Leistungsbeschreibung, erstattet DOKUMENTA die dafür anteilig gezahlten Entgelte.

7.3 Bei Störungen, Unterbrechungen und Fehlern in den Leistungen der DOKUMENTA hat der Kunde DOKUMENTA umgehend schriftlich unter möglichst genauer Darlegung der aufgetretenen Mängel zu benachrichtigen und zur Beseitigung der Leistungshindernisse aufzufordern. Eine fristlose Kündigung des Vertrages kommt erst in Betracht, wenn der Kunde DOKUMENTA eine angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung gesetzt hat, mit der Ankündigung, nach deren Ablauf den Vertrag kündigen zu wollen. Die Frist muss mindestens eine Woche betragen.

7.4 Der Kunde weiß, dass etwaige Störungen nur sehr kurzzeitig nachvollzogen werden können. Gewährleistungsansprüche gegen DOKUMENTA bestehen daher nur dann, wenn der Kunde etwaige Mängel der Leistungen innerhalb einer Frist von 24 Stunden in nachvollziehbarer und überprüfbarer Weise rügt. In Zweifelsfällen gelten die Aufzeichnungen über die erfolgten Leistungen, die DOKUMENTA anfertigt, als für beide Parteien verbindlich. Dem Kunden bleibt es jedoch unbenommen, mit qualifizierten Dokumentationen einen Gegenbeweis vorzulegen.
Wenn eine Ursache, die DOKUMENTA nicht zu vertreten hat, die Termineinhaltung beeinträchtigt, verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung einschließlich einer angemessenen Anlaufphase.

7.5 Hat der Kunde die Störung zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, ist DOKUMENTA berechtigt, dem Kunden die durch die Fehlersuche, Mängelbeseitigung oder Entstörung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

7.6 Soweit DOKUMENTA oder Ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, ist die Haftung wie folgt beschränkt: DOKUMENTA haftet nicht für Schäden, die durch Handlungen oder Ereignisse hervorgerufen werden, die außerhalb des Einflussbereichs von DOKUMENTA stehen.
DOKUMENTA haftet auch nicht für Schäden, die durch Nichtbefolgung der von DOKUMENTA gegebenen Anweisungen, durch Versagen von nicht von DOKUMENTA gelieferten und/oder gewarteten Produkten sowie durch das Versagen von Dritten gelieferter Einrichtungen entstehen. Jede Haftung ist auch ausgeschlossen für die nicht sachgerechte Nutzung der Software durch den Kunden. DOKUMENTA haftet schließlich nicht für unvollständige Daten und Datenverluste, sowie für Schäden, die durch Computerviren oder durch rechtswidrige Akte Dritter, hervorgerufen worden sind.

7.7 Soweit eine Haftung von DOKUMENTA für Sach- und Vermögensschäden entsteht, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf einen Betrag von EUR 10.000,–. Die Haftung der DOKUMENTA für fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die nicht Folge eines Personenschadens sind, ist gegenüber den einzelnen, geschädigten Kunden auf EUR 10.000,– beschränkt; gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist der Schadenersatz auf 2 Millionen EURO je schadenverursachendes Ereignis beschränkt. Übersteigt die Summe der
Einzelschäden, die aufgrund desselben Ereignisses zu zahlen sind diese Höchstgrenze, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.

7.8 Ausgenommen ist in jedem Fall eine Haftung von DOKUMENTA für Folgeschäden jeder Art (insbesondere für solche durch Datenverlust) einschließlich entgangenem Gewinn, unterbliebener Einsparung, nutzloser Aufwendungen und sonstiger Einkommensverluste, unabhängig davon, ob DOKUMENTA über die Möglichkeit des Eintretens solcher Schäden vorab informiert worden ist oder nicht. Insoweit besteht Einigkeit darüber, dass die von DOKUMENTA berechneten Gebühren so kalkuliert sind, dass Folgeschäden nicht getragen und auch nicht versichert werden können.

7.9 Bei Personenschäden gelten die gesetzlichen Regelungen, wobei der Ersatz auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Übernahme einer Garantie durch DOKUMENTA sowie bei der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen, wie zum Beispiel dem Produkthaftungsgesetz.

8. Dauer des Vertrages, Kündigungen

8.1 Soweit nicht abweichend vereinbart wird der Vertrag zunächst für die Dauer eines Jahres geschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

8.2 DOKUMENTA steht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von einer Woche zu, wenn der Kunde eine wesentliche Bestimmung dieses Vertrages nicht erfüllt und dieser Verstoß trotz Abmahnung durch DOKUMENTA nicht unverzüglich behoben wird. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht steht DOKUMENTA auch zu, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder die angeforderte Sicherheit nicht fristgerecht bestellt.
DOKUMENTA ist ferner berechtigt, mit einer Frist von einer Woche einzelne Kommunikationsdienstleistungen kostenfrei zu kündigen, wenn die Erbringung durch technische Schwierigkeiten, rechtliche Hindernisse oder sonstige Einflüsse, die nicht mit zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit beseitigt werden können, erschwert wird.

9. Eigentum und Urheberrecht

9.1 Soweit nicht abweichend vereinbart verbleiben das Urheberrecht und das Eigentum an Programmen und anderen urheberrechtlich oder in sonstiger Weise geschützten Leistungen bei DOKUMENTA. Dies gilt auch dann, wenn das Produkt allein für den Kunden entwickelt worden ist.

9.2 Der Kunde hat an den für ihn entwickelten Programmen oder Programmteilen das nicht ausschließliche Nutzungsrecht zu dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zweck und der dort niedergelegten Zeit. Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte oder eine Nutzung für Dritte ist ausgeschlossen. Die Nutzung außerhalb der Geschäftsräume des Kunden bedarf einer besonderen Vereinbarung.

9.3 DOKUMENTA kann jederzeit die von ihr erstellten Programme ändern, erweitern oder durch neu entwickelte Programme ersetzen. Bei Programmen, die im DOKUMENTA Rechenzentrum für die Bearbeitung von Aufträgen des Kunden eingesetzt werden, können bei Wahrung der Datenein- und –ausgabe die Programme geändert und die ursprüngliche Version aufgehoben werden.

10. Allgemeines

10.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, mit Ausnahme von Nachbestellungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

10.2 Beide Parteien bedürfen zur Übertragung ihrer vertraglichen Rechte aus diesem Vertrag der schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei. Davon nicht berührt sind die Übertragungen an ein verbundenes Unternehmen. Ausgenommen ist ferner die Einschaltung von Subunternehmern, sowie das Recht von DOKUMENTA, Zahlungsforderungen aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten.

10.3 Beide Parteien sind verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrages und nach dessen Beendigung sämtliche ihnen zugegangenen Daten, Fakten, Informationen usw. vertraulich zu behandeln und gegenseitige Vertraulichkeit zu gewährleisten.

10.4 DOKUMENTA ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Auftraggeber, gleich, ob diese vom Auftraggeber selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

10.5 Falls eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar wird, wird die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.

10.6 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.

Stand: Oktober 2003